
Betreutes Wohnen nach § 67ff SGB XII
Für den von uns betreuten Personenkreis steht nach der Haftentlassung oft kein Wohnraum und keine Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung. Durch das Angebot einer vorläufigen Unterkunft sind wir in der Lage, diese unsichere Situation aufzufangen.
Aufgenommen werden straffällig gewordene Menschen, die eine gewisse Motivation zu ihrer Wiedereingliederung mitbringen. Nicht aufgenommen werden können Durchwanderer, Jugendliche und akut Suchtkranke, die nicht in therapeutischer Betreuung sind.
Schwerpunkt der Arbeit sind Einzel- und Gruppengespräche mit dem Ziel, Möglichkeiten einer legalen Existenzsicherung zu finden, um ein Abgleiten in erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Die Betreuung ist dabei auf das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ ausgerichtet, d.h. wir beraten und geben Hilfestellung bei allem, was auf eine langfristige Stabilisierung der persönlichen Situation abzielt.
Wenn Sie Interesse an einem unserer Zimmer haben, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Fragebogen mit den darin genannten weiteren Unterlagen zu. Den Vordruck können Sie direkt hier herunterladen:
Kontakt : 07621-161170