
gemeinnützige Arbeit
Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Lörrach vermittelt erwachsene Männer und Frauen, Jugendliche und Heranwachsende in gemeinnützige Arbeit.
Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit bedeutet
- Für erwachsene Klient*innen: Vermeidung einer Haftstrafe, Beratung und Hilfe zur Resozialisierung
- Für die Einsatzstelle: Eine helfende Hand
- Für das Land BaWü: Eine Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
- Für die Gesellschaft: Wiedergutmachung durch die gemeinnützige Tätigkeit
Unsere Auftraggeber sind die Staatsanwaltschaft bei uneinbringlichen Geldstrafen und Diversionsaufträgen, Amts- und Landgerichte sowie die Bewährungshilfe bei gemeinnütziger Arbeit, die im Rahmen von Bewährungsauflagen bzw. Verfahrenseinstellungen angewiesen wird.
Treuhänderische Geldverwaltung:
Menschen, die weder eine Geldstrafe bezahlen, noch gemeinnützige Arbeit leisten können, erhalten über das Projekt „Treuhänderische Geldverwaltung“ unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bei der Beantragung und Einhaltung einer Ratenzahlung in einer machbaren Höhe.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die genauen Abläufe.
Kontakt und Sprechzeiten
Frau Blum
Telefon : 07621-1611713
Telefax : 07621 - 1611729
Email: schwitzenstattsitzen@bezirksverein-loerrach.de
Termine sind nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
- Mo – Do
- 10:00 – 12:00
- 13:30 – 16:00
- Fr – So
- Geschlossen