Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten, straffällige Menschen auf ihrem Weg in ein straffreies Leben zu unterstützen, und sie bei der Bewältigung verschiedener sozialer und gesellschaftlicher Hürden zu begleiten. Zudem erhalten Angehörige sowie Betroffene von Straftaten Hilfe und Beratung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Der Bezirksverein bietet als Körperschaft öffentlichen Rechts umfangreiche Angebote in der Straffälligenhilfe, sowohl für Täter und Täterinnen als auch für Opfer von Straftaten.
Unser grundsätzliche Auftrag basiert auf § 1 der Satzung des Badischen Landesverbandes für Soziale Rechtspflege:
(1) Landesverband und Bezirksvereine dienen sozialen Aufgaben der Rechtspflege. Sie leisten soziale Hilfen für Straffällige zur Eingliederung in die Gesellschaft. Dabei werden Angehörige und Opfer von Straftaten mit einbezogen. Zur Vermeidung von Straftaten werden Programme angeboten.
(2) Landesverband und Bezirksvereine treten dafür ein, dass die gebotenen gesellschaftlichen Hilfen für Straffällige und Opfer erbracht und weiterentwickelt werden.
(3) Enge Zusammenarbeit mit den staatlichen und kommunalen Stellen sowie mit Organisationen und Vereinigungen gleicher Zielsetzungen, auch auf internationaler Ebene, wird angestrebt.
(4) Die Verbands- und Vereinstätigkeit ist unabhängig und überparteilich.
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